Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch das Institut. Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zuständig. Das Institut schätzt vor Ausbildungsbeginn ein, ob der Hochschulabschluss den Anforderungen für die spätere Prüfungszulassung entspricht.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur:zum Psychologischen Psychotherapeut:in nach § 5 PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung im Land Berlin (durch das LAGeSo verbindlich festgelegte Mindeststandards für einen Studiengang Psychologie)
a) Studiengang (Diplom-)Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern und einer bestandenen Abschlussprüfung, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt.
b) Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule, der das Fach Klinische Psychologie mit mindestens 8 ECTS umfasst.
Darüber hinaus gilt: In allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist eine Klärung mit dem LAGeSo herbeizuführen.
In diesem Fall holt das Institut für die Teilnehmer:innen eine gebührenpflichtige Rechtauskunft ein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.