Ausbildung Psychologische/r PsychotherapeutIn (Approbation)
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Laut Gesetz muss das Bachelor Studium bis spätestens 31. August 2020 begonnen haben. Wer ab dem 01. September 2020 mit dem Bachelor Studium begonnen hat, kann leider nicht zur PP oder KJP Approbationsausbildung zugelassen werden.
Theorie und Selbsterfahrung in der Regel in Blockseminaren an Wochenenden, mindestens 2 bis 3 mal im Jahr auch in der Woche
In der Regel 25 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten je Block (Selbsterfahrung 10 UE pro Tag)
Die Ausbildung vermittelt fundierte Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und vertiefte Kenntnisse in Systemischer Therapie.
Wir zeigen in der Ausbildung ein weites Spektrum an systemischen Interventionsmöglichkeiten auf: unsere Lehrenden vertreten unterschiedliche systemische Ausrichtungen und sind aktuell in verschiedenen Praxisfeldern tätig. Der Praxisbezug und die Methodenvielfalt bereichern die Ausbildung. Ziel der Ausbildung ist es, eine Vielfalt an Methoden und Interventionstechniken zu vermitteln. Die Teilnehmer:innen erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung ihren persönlichen therapeutischen Stil zu finden. Die gesamte Ausbildung ist als Bildungszeit/Bildungsurlaub anerkannt.
Approbationserteilung
Die Ausbildung bereitet auf die staatliche Prüfung vor. Das Bestehen der staatlichen Prüfung berechtigt zum Beantragen der Approbation als Psychologische/r PsychotherapeutIn.
Sie wird von der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, auf Antrag erteilt.
Die Approbation berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" und zur Berufsausübung der heilkundlichen Psychotherapie.