Abschluss/Zertifizierung
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung.
Zeugnis
Das Institut stellt der/dem AusbildungsteilnehmerIn nach Absolvieren aller Mindestleistungen ein Zeugnis aus. Das Zeugnis enthält Angaben über Dauer, Inhalte und Umfang der absolvierten Ausbildungsinhalte.
Das Institut stellt zudem eine Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach aus, das zur Vorlage bei der Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung dient.
Abschlussprüfung
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Die zuständige Behörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), entscheidet auf Antrag des/der TeilnehmerIn über die Zulassung zur staatlichen Prüfung. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des LAGeSo abrufbar.
Mündliche Abschlussprüfung
Der mündliche Teil der Prüfung findet am Institut vor einer Prüfungskommission statt und besteht aus zwei Abschnitten, der Erörterung einer Falldarstellung und Fragen zur Theorie. Die Prüfungskommission einigt sich auf eine Note, die für die Prüfungsleistung vergeben wird. Die nächste mündliche Prüfung ist am 04. Oktober 2023.
Das Institut teilt das Ergebnis dem LAGeSo mit.
Schriftliche Abschlussprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist bundeseinheitlich und wird zentral vor dem LAGeSo in Form einer schriftlichen Aufsichtsarbeit (Multiple-Choice) abgelegt. Die Aufsichtsarbeit dauert zurzeit 120 Minuten und erstreckt sich auf die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Schriftliche Prüfungstermine siehe Website des LAGeSo.
Der Link zum Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung findet sich auf der Internetseite des Herausgebers der Prüfungsfragen, dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).
Approbationserteilung, Berufserlaubnis
Die Approbation wird von der zuständigen Behörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, auf Antrag erteilt.