Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch das Institut. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben des zuständigen Landesprüfungsamtes: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo). Das LaGeSo ist auch zuständig für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung. Das Institut schätzt vor Ausbildungsbeginn ein, ob der  Hochschulabschluss den Anforderungen für die spätere Prüfungszulassung entspricht.

Darüber hinaus gilt: In allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist eine Klärung mit dem LAGeSo herbeizuführen.

In diesem Fall holt das Institut für die Teilnehmer:innen eine gebührenpflichtige Rechtauskunft ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.